Aufbauseminare:
Aufbauseminar für Fahranfänger (AFP)
Aufbauseminar für Punktauffällige (ASP)
Ein Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt. Ausgenommen sind er erwirbt eine Fahrerlaubnis der Klasse M oder T. Die Dauer der Probezeit ergibt sich aus dem Erteilungsdatum auf dem Kartenführerschein. Nach dem Ende der Probezeit wird kein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Die Probezeit beginnt mir der Erteilung der Klassen A, A1 oder B. Werden während der Probezeit weitere Klassen erworben, z.B. die Klassen C oder CE, werden auch diese Klassen in die laufende Probezeit einbezogen. Während der Probezeit gilt also, dass jede Auffälligkeit zu Massnahmen führen kann, egal in welcher Klasse sie erfolgt.

Bei Auffälligkeiten während der Probezeit ist die häufigste Massnahme die Anordnung eines AFP-Seminars. Mit der Anordnung eines solchen Seminars erfolgt gleichzeitig die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. In diesem Fall beträgt die Probezeit vier Jahre.

Für die Fahrproben sind die für die Fahrausbildung zugelassenen Ausbildungsfahrzeuge zu benutzen.

Wenn ein angeordnetes ASP-Seminar in der festgesetzten Frist nicht wahrgenommen wurde, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Für die Teilnahme an einem ASP-Seminar muss immer eine behördliche Aufforderung vorliegen. Ein ASP-Seminar wird auch dann angeordnet, wenn der Betreffende vor der Auffälligkeit, die zur Anordnung eines ASP-Seminars führte, bereits auf freiwilliger Basis eine ASF-Seminar absolviert hat.

Aufbauseminar in zwei bis vier Wochen

(mindestens 6 Teilnehmer und höchstens 12 Teilnehmer)
1. Sitzung zu 135 Minuten Fahrprobe in Gruppen mit drei Teilnehmern
2. Sitzung zu 135 Minuten
3. Sitzung zu 135 Minuten
4. Sitzung zu 135 Minuten (je Tag höchstens eine Sitzung)