Führerscheinklasse T:
T
Diese Fahrerlaubnis wird fast nur von Fahrschulen ausgebildet, die auch im LKW-Sektor tätig sind.
Mindestalter: 16 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.

Fahrzeuge: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig.

Einschluss: Klasse T schließt die Klassen L und M ein.

Sonstiges: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Sonderfahrten der Klasse T:

Überland: keine
Autobahn: keine
Dunkelfahrt: keine

Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten
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