| Führerscheinklasse T: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| T | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Diese Fahrerlaubnis wird fast nur von Fahrschulen ausgebildet, die auch im LKW-Sektor tätig sind. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus. Fahrzeuge: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig. Einschluss: Klasse T schließt die Klassen L und M ein. Sonstiges: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Sonderfahrten der Klasse T: Überland: keine Autobahn: keine Dunkelfahrt: keine Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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