| Führerscheinklasse L: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt. Mit Klasse L darf man sogar zwei Anhänger ziehen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus. Fahrzeuge: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern Befristung: Die Klasse L ist unbefristet gültig. Einschluss: Klasse L schließt keine anderen Führerscheinklassen ein. Sonstiges: In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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