| Führerscheinklasse DE: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| DE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Busse mit Anhänger | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Mit dieser Fahrerlaubnisklasse dürfen sämtliche zur Gruppe der Busse gehörenden Fahrzeuge samt ihrer Anhänger, auch Personenanhänger, gefahren werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mindestalter: 21 Jahre Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse DE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse D besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse DE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse D erteilt werden. Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen) Sonstiges: Die Klasse DE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E, BE, sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Fahrstunden der Klasse DE: bei Vorbesitz der Klasse D: Grundausbildung: 4* Überland: 3* Autobahn: 1* Dunkelfahrt: 1* * entfällt bei Vorbesitz von CE Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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