| Führerscheinklasse D1E: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| D1E | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kleinere Busse mit Anhänger | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Falls nötig, kann man den D1-Führerschein noch um eine Variante mit Anhänger erweitern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mindestalter: 21 Jahre Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse D1E setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse D1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse D1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse D1 erteilt werden. Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen; die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung verwendet werden. Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen). Sonstiges: Klasse D1E berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Fahrstunden der Klasse D1E: bei Vorbesitz der Klasse D1: Grundausbildung: 4* Überland: 3* Autobahn: 1* Dunkelfahrt: 1* * entfällt bei Vorbesitz C1E oder CE Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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