Führerscheinklasse CE:
CE
Lastkraftwagen mit Anhänger
Diese Fahrerlaubnis ist der vollwertige Ersatz für die ehemalige Klasse 2. Wie schon bei Klasse C beträgt das Mindestalter aber nunmehr 18 Jahre.
Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.

Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt.
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

Einschluss: wie Klasse C

Sonstiges: Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
Sonderfahrten der Klasse CE:

bei Erweiterung von Klasse C:
Überland: 5
Autobahn: 2
Dunkelfahrt: 3

C und CE in einer gemeinsamen Ausbildung:
Überland: Solo 3, Zug 5
Autobahn: Solo 1, Zug 2
Dunkelfahrt: Solo keine, Zug 3

Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten
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