Führerscheinklasse C:
C
Lastkraftwagen mit Anhänger
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Lkw gefahren werden, die Anhänger sind dabei auf 750 kg beschränkt. In der Praxis wird man die Klasse C deshalb meist als Vorstufe zur Klasse CE benötigen. Das Mindestalter (18 Jahre) ist kein Druckfehler, aber unter 21 bleibt man von der gewerblichen Güterbeförderung weitgehend ausgeschlossen.
Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Im Inland: Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.

Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt.
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen).

Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein.

Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
Sonderfahrten der Klasse C:

bei Erweiterung von Klasse B:
Überland: 5
Autobahn: 2
Dunkelfahrt: 3

bei Erweiterung von Klasse C1:
Überland: 3
Autobahn: 1
Dunkelfahrt: 1

Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten
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