| Führerscheinklasse C: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| C | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Lastkraftwagen mit Anhänger | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Lkw gefahren werden, die Anhänger sind dabei auf 750 kg beschränkt. In der Praxis wird man die Klasse C deshalb meist als Vorstufe zur Klasse CE benötigen. Das Mindestalter (18 Jahre) ist kein Druckfehler, aber unter 21 bleibt man von der gewerblichen Güterbeförderung weitgehend ausgeschlossen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mindestalter: 18 Jahre Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) Im Inland: Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen. Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen). Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein. Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Sonderfahrten der Klasse C: bei Erweiterung von Klasse B: Überland: 5 Autobahn: 2 Dunkelfahrt: 3 bei Erweiterung von Klasse C1: Überland: 3 Autobahn: 1 Dunkelfahrt: 1 Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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