| Führerscheinklasse BE: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| BE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Personenkraftwagen mit Anhänger | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der BE-Schein ist wegen der Ausbildungs- und Prüfungskosten sicher erst dann zu empfehlen, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Schließlich kann man ihn später »nachholen«. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mindestalter: 18 Jahre Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B) Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen). Befristung: Die Klasse BE ist unbefristet gültig. Sonstiges: im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Sonderfahrten der Klasse BE: bei Ersterwerb: Überland: 5 Autobahn: 4 Dunkelfahrt: 3 bei Erweiterung von Klasse B: Überland: 3 Autobahn: 1 Dunkelfahrt: 1 Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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