Führerscheinklasse B:
B
Personenkraftwagen
Der gute alte Autoführerschein. Er umfasst jetzt nur noch Kfz bis 3,5 Tonnen, und die Anhängelast ist eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.
Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse --oder--Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen

Befristung: Die Klasse B ist unbefristet gültig.

Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M und L ein..

Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
Sonderfahrten der Klasse B:

bei Ersterwerb:
Überland: 5
Autobahn: 4
Dunkelfahrt: 3

bei Erweiterung von einer anderen Klasse:
Überland: 5
Autobahn: 4
Dunkelfahrt: 3

Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten
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