Führerscheinklasse A:
A
leistungsbeschränkte Motorräder
Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst nur »beschränkt«. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung.
Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.

Befristung: Die Klasse A ist unbefristet gültig.

Einschluss: Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.

Sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.
Sonderfahrten der Klasse A:

bei Ersterwerb:
Überland: 5
Autobahn: 4
Dunkelfahrt: 3

bei Erweiterung von Klasse A1:
Überland: 3
Autobahn: 2
Dunkelfahrt: 1

Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten
A
unbeschränkt
Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist.
Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch - ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen - gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).
Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre;
ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt

Voraussetzungen: Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).

Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.

Fahrzeuge: Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

Befristung: Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig.

Einschluss: Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.

Sonstiges: Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.

Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.
Sonderfahrten der Klasse A:

bei Ersterwerb (Direkteinstieg):
Überland: 5
Autobahn: 4
Dunkelfahrt: 3

bei Erweiterung von Klasse A1:
bei Erweiterung von Klasse A beschränkt, wenn das Mindestalter 25 erreicht ist
(oben beschriebener Sonderfall)

bei Erweiterung von Klasse A beschränkt, wenn das Mindestalter 25 erreicht ist
(oben beschriebener Sonderfall)
Überland: 3
Autobahn: 2
Dunkelfahrt: 1

Dauer der Fahrprüfung: 60 Minuten
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